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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen
nach IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1)

Die Prüfung elektrischer Maschinen ist für alle Unternehmen zwingend erforderlich.

Ihr Nutzen

Sie können sich heute keine Ausfallzeiten mehr leisten, und erst Recht kann es niemand verantworten, Maschinen an denen ständig gearbeitet und produziert wird, ungeprüft zu lassen.
 
Mit uns als erfahrenen Partner für Maschinenprüfungen nach IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113-1) erlangen Sie Rechtssicherheit gegenüber der BG, Ihren Mitarbeitern und Ihrem Versicherer.
 
Weiterhin haben Sie die Gewissenheit, dass von der Elektrik kein Ausfall innerhalb des Prüfzyklus zu erwarten ist.

Prüfablauf

Die Durchführung der Maschinenprüfung erfolgt nach Vorgaben der Norm IEC/EN 60204-1
(DIN VDE 0113 Teil 1).
 
Die entsprechenden Prüfungen für einen speziellen Maschinentyp werden in zugeordneten Produkt- normen angegeben. Fehlen der Maschine zugeordnete Normen, so können die angemessenen Prüfungen eine oder mehrere der folgenden Prüfungen einschließen, müssen jedoch immer die Überprüfung der Punkte a – b – f enthalten.
 
Die Entscheidung c – d – e trifft also die Elektrofachkraft in voller Verantwortung vor Ort.
 
a: Besichtigung
Überprüfung der elektrischen Ausrüstung auf Übereinstimmung mit der technischen Dokumentation
 
b: Schutzleiter
Das Schutzleitersystem wird einer Sichtprüfung unterzogen. Außerdem wird die durchgehende Verbindung des Schutzleitersystems durch Einspeisen eines Stromes von wenigstens 10 A überprüft.
 
c: Isolationswiderstand
Der Isolationswiderstand zwischen den Leitern der Leistungskreise und dem Schutzleitersystem wird gemessen.
 
d: Spannungsprüfungen mit Hochspannung
Die elektrische Ausrüstung muss für die Dauer von mindestens 1 Sekunde einer Prüfspannung standhalten, die mindestens das doppelte der Bemessungsspannung ist, mindestens aber 1000 V.
 
e: Schutz gegen Restspannungen
Jedes berührbare, aktive Teil, das nach dem Ausschalten der Versorgungsspannung eine Restspannung von mehr als 60 V aufweist, muss innerhalb von 5 Sekunden nach dem Ausschalten der Versorgungsspannung auf 60 V oder weniger entladen werden.
 
f: Funktionsprüfungen
Die Funktion der elektrischen Ausrüstung - insbesondere solcher, die sich auf Sicherheit und Schutzmaßnahmen beziehen - wird geprüft.
 
Nach bestandener Prüfung erfolgt die Kennzeichnung durch Anbringen des Prüfetiketts mit Firmenkennung sowie der Angabe des Prüftermins.

Rechtliche Grundlagen

Welche Vorschriften sind zutreffend?
In der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wird die Prüfung der elektrischen Maschinen geregelt. Weitere anzuwendende Vorschriften sind z.B. die Norm DIN VDE 0113-1.
 
Welche Unternehmen sind betroffen?
Alle Unternehmen in Deutschland.
 
Welche Maschinen müssen geprüft werden?
Alle Maschinen, für die die Maschinenverordnung - 9. ProdSV gilt (Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG).
 
Welche Prüffristen sind zu beachten?
Jeder Betreiber einer elektrischen Maschine wird durch verschiedene Vorschriften (BetrSichV, UVV, VdS, BGB) dazu verpflichtet, sichere Maschinen zur Verfügung zu stellen.
 
In der DGUV Vorschrift 3 ist unter anderem festgelegt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Maschinen in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
 
Der Richtwert zur Prüfung elektrischer Maschinen beträgt 4 Jahre.
 
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach.
 
E-Mail: info@ingenieurbuero-maltz.de
 Dipl.-Ing. Holger G. Maltz
 Kruppstrasse 253
 D 42113 Wuppertal
 
 Telefon:   0202 - 2761108
 Mobil: 0151 - 22633476
 Fax: 0202 - 2761109

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